Impressumspflicht auf Google+?

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über rechtliche
Auseinandersetzungen berichtet, die sich mit der Frage beschäftigten, ob eine
geschäftlich genutzte Facebook-Page ein Impressum benötigt. Dazu hatte sich nun
ein Gericht mit der Frage nach der Impressumspflicht auf Google+ zu beschäftigen.

Was war passiert?
Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung wurde ein
Berliner Unternehmen von einem Mitarbeiter abgemahnt und zur Unterlassung
aufgefordert. Nachdem sichherausgestellt hatte, dass die behauptete
Urheberrechtsverletzung nicht vorlag, ließ der bis dahin abgemahnte Unternehmer
seinen Konkurrenten auch abmahnen, weil keine vollständigen Angaben zur
Anbieterkennung auf dessen Unternehmensseite im sozialen Netzwerk Google+
bereitgestellt worden waren.

Der Unternehmer ließ jedoch die Frist zur Abgabe einer
entsprechenden Unterlassungserklärung verstreichen, so dass vor dem Landgericht
Berlin der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wurde. Dies stellte
das Gericht zu Recht mit Beschluss fest. Damit lag der Beschluss auf einer
Wellenlänge mit einer Entscheidung vom Landgericht Aschaffenburg, welches
ebenfalls festgestellt hatte, dass jede geschäftlich genutzte
Social-Media-Inernetseite eine eigene Anbieterkennung erfordert. Natürlich
gehören hierzu auch Social-Media-Internetseiten auf Google+.

Fazit:
Bei der erlassenen einstweiligen Verfügung vom Landgericht
Berlin handelt es sich um eine der ersten Entscheidungen im Zusammenhang mit
dem Social Network Google+......weiterlesen unter takeweb21.wordpress.com

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News-Datum: 13.06.2013

News erstellt von:

takeWeb21 UG